Studienvorbereitende Ausbildung

Vorbereitung für die professionelle Musikerlaufbahn

Zielgruppe

für begabte Schüler*innen der KreisMusikschule

weitere Informationen bei

Kristin Guddath,
Tel. +49 4551 959120
Anfrage per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die studienvorbereitende Ausbildung (SVA) bietet besonders begabten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einer intensiven Förderung, bis hin zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung zum Musikstudium.

Eine Aufnahme in die SVA ist ab dem 14. Lebensjahr möglich. Dazu sind der Aufnahmeantrag sowie eine Empfehlung der jeweiligen Musikschulleitung erforderlich. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, so dass über die Aufnahme nach einem Vorspiel entschieden wird. Bewerben können sich Musikschüler/innen an öffentlichen VdM-Musikschulen. Aufnahmevorspiele finden i.d.R. zweimal jährlich im November bzw. Juni im Nordkolleg Rendsburg statt. Die Förderung beginnt jeweils zum nächsten Schulhalbjahr.

Folgende Punkte sind Voraussetzung für die SVA Teilnahme:

A: Die Belegung des Musikschulunterrichts im

1. Hauptfach (60 Minuten Einzelunterricht) *

2. Nebenfach (45 Minuten Einzelunterricht) *

3. Musiktheorie (i.d.R. Gruppenunterricht)

B: Die verpflichtende Teilnahme an den kostenlosen, zentralen SVA-Veranstaltungen: Die Kammermusikwochen, die Theoriewochenenden sowie Konzerten.

C: Das Einverständnis der Nutzung der persönlichen Daten der Stipendiaten zur Durchführung der SVA: z.B. Adresslisten, Konzertanfragen, Ensembleprojekte, Fahrgemeinschaften usw. Insbesondere gehört hierzu auch das Einverständnis für die Verwendung von Bild- und Tonaufzeichnungen zu Zwecken der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit in Printmedien sowie im Internet.

Die aktive Mitwirkung der Hauptfachlehrer/innen bei den SVA-Maßnahmen sowie die Ausfertigung eines jährlichen Lernberichtes, der die Entwicklung der Schüler/in dokumentiert, wird gewünscht.

* In Ausnahmfällen kann eines der Fächer extern belegt werden.

 

Die Förderung

Für die musikalische Entwicklung der jugen Musikerinnen und Musikern sind viele Aspekte wichtig. Der Landesverband unterstützt die SVA Teilnehmenden insbesondere durch das aktive Musizieren in zwei Kammermusiwochen im Jahr sowie zwei Musiktheorie-Wochenenden, die gemeinsam mit Prof. Oliver Korte und Prof. Immanuel Ott an der Musikhochschule Lübeck stattfinden. Diese zentralen Veranstaltungen sind für die Teilnehmer/-innen kostenfrei.

Für den Unterricht im Nebenfach und Musiktheorie erhalten die Erziehungsberechtigten monatlich einen Zuschuss zu den Unterrichtsgebühren von derzeit 75,00 €.

Die Studienvorbereitende Ausbildung wird aus Mitteln des Ministeriums für Justiuz, Kultur und Eutopa des Landes Schleswig-Holstein finanziert.

 

Die Regularien der SVA

Interessenten der Studienvorbereitenden Ausbildung bzw. deren Eltern können sich bzw. ihr Kind ab dem 14. Lebensjahr um einen Platz in der SVA bewerben. Hierzu ist eine Empfehlung der jeweiligen VdM-Musikschulleitung erforderlich (siehe Anmeldeformular). Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, so dass über die Aufnahme nach einem Vorspiel entschieden wird. Die Aufnahmevorspiele für die Kandidaten finden i.d.R. zweimal jährlich im November bzw. Mai/Juni im Nordkolleg Rendsburg statt. Die Aufnahmekriterien in die SVA richten sich analog nach den Aufnahmekriterien von deutschen Musikhochschulen. Entsprechend ist die Wahl des Nebenfachs regelt. Die Förderung beginnt jeweils zum nächsten Schulhalbjahr.

 

Das Aufnahmevorspiel

Ein Vorspiel dauert ca. 15 Minuten. Alle Kandidaten können sich vorab 15 Minuten einspielen. Folgendes ist zu beachten:

• Es sollen bitte zwei Stücke aus unterschiedlichen Epochen mit schnellen und langsamen Sätzen vorbereitet werden. Ein Stück kann auch eine Etüde sein.

• Die Stücke sollen mit Klavierbegleitung vorgetragen werden (außer Schlagzeug). Die Klavierbegleitung muss mitgebracht und kann auf keinen Fall gestellt werden. Falls keine Begleiterin/Begleiter gefunden werden kann, versuchen wir auf Nachfrage eine ggf. kostenpflichtige Begleitung zu vermitteln.

• Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt schriftlich im Laufe der Woche nach den Prüfungen.


Wer ist mein Ansprechpartner?

Da die Gesamtmaßnahme in enger Zusammenarbeit mit den Musikschulen des Landes erfolgt, ist eine persönliche Beratung durch die Mussikschulleitung als erste Kontaktaufnahme empfehlenswert.

Weitere Informationen und Anmeldeformulare gibt es in der Geschäftsstelle des Landesverbandes der Musikschulen, Tel. +494331 148 648 oder unter www.musikschulen-sh.de

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

weitere Informationen bei

Kristin Guddath,
Tel. +49 4551 959120
Anfrage per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kristin Guddath

Pädagogische Leiterin KreisMusikschule Segeberg

04551 9591 22
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