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Euphonium

Tiefe und warme Töne

Junge mit Euphonium

Zielgruppe

für Kinder und Jugendliche

Ort

Kaltenkirchen
Henstedt-Ulzburg

Kosten

gemäß Entgeltordnung

Euphonium bedeutet in griechisch für „wohlklingend“ . Das Euphonium gehört zur Familie der Blechblasinstrumente. Ähnliche Instrumente sind Bariton- oder Tenorhorn. Das Euphonium wurde 1842 entwickelt. Es erklingt eine Oktave tiefer als die Trompete, eine Oktave höher als die Tuba und zeichnet sich durch einen tiefen warmen und weichen Klang aus. Das Euphonium kann als Einstiegsinstrument zu Posaune oder Tuba genutzt werden. Musikalisch findet das Euphonium seinen Platz im Blasorchester oder auch in einem Blechblasensemble. Das Euphonium ist besonders gut für Kinder geeignet. Das Einstiegsalter beträgt 8 Jahre. In Ausnahmefällen kann auch früher begonnen werden. Für den Unterricht in jungen Jahren sind kindgerechte Instrumentgrößen auch beim Euphonium möglich.

Infos

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Entgeltordnung der KreisMusikschule Segeberg im Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V.

Der Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. ist Träger der JugendAkademie Segeberg, der KreisMusikschule Segeberg, des JugendZeltplatzes Wittenborn, der KulturHöfe Segeberg und der Offenen Ganztagsschulen Segeberg.

Aufgabe der KreisMusikschule ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen und individuell zu fördern, Begabungen frühzeitig zu erkennen und angemessen auszubilden sowie die evtl. Aufnahme eines Fachstudiums vorzubereiten.


§1 Datenschutz

Die bei der Anmeldung übermittelten Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie werden ausschließlich vereinsintern genutzt. Alle Mitarbeitenden unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Fotos, die während einer Veranstaltung oder während der Arbeit des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. gemacht wurden, werden ausschließlich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins verwendet (Ausnahme: Bei ausdrücklicher Ablehnung einer/eines Teilnehmenden bei der Anmeldung). Gruppenfotos dürfen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins genutzt werden.

§2 Aufbau

Die Ausbildung an der KreisMusikschule erfolgt in verschiedenen Stufen in Anlehnung an den Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen. Kernbereich ist die instrumentale / vokale Ausbildung unter Einschluss des gemeinsamen Musizierens. Um diesen Kern herum gliedern sich vorbereitende, ergänzende und weiterführende Angebote unterschiedlicher Inhalte und Leistungsanforderungen.

§3 Schuljahr

(1) Das Schuljahr der KreisMusikschule beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Kreismusikschule.

(2) Am letzten Schultag vor den Ferien findet nur dann Unterricht statt, wenn die Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt werden.

§4 An- und Abmeldungen

(1) An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle zu richten. Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters / der gesetzlichen Vertreterin erforderlich. Anmeldungen sind jederzeit möglich, die Aufnahme ist mit Beginn der ersten Unterrichtsstunde wirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.


(2) Der Antragsteller / die Antragstellerin erkennt durch seine / ihre Unterschrift die Schulordnung und die Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung an.

§5 Kündigungen

(1) Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle der KreisMusikschule zu richten. Sie werden erst bei Zugang in der Geschäftsstelle der KreisMusikschule rechtswirksam. Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen ist die schriftliche Kündigung durch den gesetzlichen Vertreter / die gesetzliche Vertreterin erforderlich.

(2) Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Kündigungen entgegenzunehmen.

(3) Kündigungen sind mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. In begründeten Einzelfällen kann der Schulleiter / die Schulleiterin Ausnahmen zulassen (diese liegen insbesondere vor bei Wegzug aus dem Kreis Segeberg und langfristiger Krankheit [ärztliches Attest]).

(4) Für den Unterricht im Elementarbereich (Musikgarten Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Trommeln), für die Chöre und für ein Zweit- oder Drittinstrument ist eine Kündigung jeweils zum Monatsende mit einer Frist von 6 Wochen möglich.

(5) Bei Anhebung der Unterrichtsentgelte von mehr als 5% kann innerhalb von vier Wochen ein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Die Abmeldung erfolgt dann zum Ablauf des Monats, der der Anhebung der Unterrichtsentgelte vorangeht.

§6 Probezeit

Mit Ausnahme des Instrumentalen Orientierungsunterrichtes gelten die ersten drei Monate als Probezeit. In dieser Zeit ist eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.

§7 Unterricht

(1) Zur Vermeidung weiter Anfahrtswege sind die Unterrichtsstätten über das Kreisgebiet verteilt. Der Unterricht findet in der Regel in den Räumen der allgemeinbildenden Schulen statt. Nach Möglichkeit werden Wünsche um Unterricht an einer bestimmten Unterrichtsstätte und Lehrkraft erfüllt. Ein Anspruch darauf kann jedoch nicht erhoben werden.

(2) Die Teilnehmer / innen sind zum regelmäßigen Besuch des Unterrichtes und der Vorspiele verpflichtet. Unregelmäßiger Unterricht oder andere Umstände, die dazu führen, dass kein Unterrichtserfolg mehr zu erwarten ist, können zur vorzeitigen Beendigung des Unterrichtes durch die KreisMusikschule führen. Wird trotz Mahnung das Schulgeld nicht bezahlt, kann die Schülerin oder der Schüler vom Unterricht an der KreisMusikschule ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet der Schulleiter / die Schulleiterin in Absprache mit der betreffenden Lehrkraft.

(3) Vom Schüler / von der Schülerin versäumte Unterrichtsstunden bleiben grundsätzlich - auch bei Entschuldigung - entgeltpflichtig. Die Lehrkräfte der KreisMusikschule sind nicht verpflichtet, in diesen Fällen ein Ersatzangebot zu stellen.

(4) Fällt der Unterricht wegen Erkrankung einer Lehrkraft oder andere durch die KreisMusikschule zu vertretende Gründe mehr als viermal in einem Schuljahr aus, so werden die Unterrichtsentgelte auf schriftlichen Antrag anteilig erstattet. Entgelte werden im Laufe des Rechnungsjahres verrechnet bzw. erstattet.

(5) Wird witterungsbedingt für den Kreis Segeberg Schulausfall angeordnet, so gilt dies auch für den Unterricht der KreisMusikschule Segeberg.

(6) Der Unterricht findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. Online-Angebote können diesen ergänzen. In Zeiten von Schließung der Musikschule aufgrund von Rechtsverordnung oder behördlicher Anordnung kann der Unterricht durch digitale Technologien im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und nach Weisung durch die Schulleitung erfolgen.

§8 Ensemblefächer

Ensemblespiel ist ein wesentlicher Bestandteil der Musikschularbeit. Alle Schüler / innen sind verpflichtet, im Rahmen des Angebotes daran teilzunehmen (z.B. Spielkreise, Orchester). Über die Teilnahme im einzeln entscheidet der Fachlehrer / die Fachlehrerin nach Rücksprache mit dem Schulleiter / der Schulleiterin.

§9 Lernmittel

Grundsätzlich muss der Schüler / die Schülerin bei Beginn des Unterrichtes ein eigenes Instrument besitzen. Das erforderliche Unterrichtsmaterial ist ebenfalls von Seiten des Schülers / der Schülerin zu beschaffen. Im Rahmen der Bestände der KreisMusikschule können Instrumente gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung zur Verfügung gestellt werden. Nähere Einzelheiten werden in dem Überlassungsvertrag geregelt.

§10 Gesundheitsbestimmungen

Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen anzuwenden.

§11 Aufsicht

Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.

§12 Haftung

Unfallschutz für die Schüler / innen wird im Rahmen des gesetzlichen Schülerunfallschadensausgleiches gewährt. Weitergehende Ansprüche gegen den Schulträger können nicht erhoben werden.

§13 Entgelte

Der Besuch der KreisMusikschule ist entgeltpflichtig. Die Höhe der Entgelte wird vom Vereinsvorstand beschlossen. Näheres bestimmt die Entgeltordnung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Segeberg. Bad Segeberg, 1. Januar 2016

Entgeltordnung für die KreisMusikschule Segeberg

§1 Entgeltpflicht

(1) Für den Unterricht an der KreisMusikschule Segeberg wird ein Entgelt erhoben.
Die Entgeltpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Unterricht aufgenommen wird und endet mit dem letzten Tag des Monats, in dem die Schülerin / der Schüler nach §5 der Schulordnung der KreisMusikschule Segeberg ausscheiden kann.

(2) Zur Zahlung der Entgelte sind die Schülerinnen und Schüler, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.

§2 Fälligkeit

Für den Besuch der KreisMusikschule wird ein Jahresentgelt erhoben, das in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt wird. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren kann es wahlweise vierteljährlich oder auch monatlich gezahlt werden. Für Selbstzahler wird das Entgelt jeweils zum 1. eines jeden Monats im Voraus fällig.

§3 Instrumentenmiete

(1) Für die Überlassung eines Instrumentes zu Unterrichtszwecken wird eine Nutzungsentschädigung erhoben. Diese beträgt für die ersten sechs Monate € 15,00 monatlich, ab dem siebten Monat € 27,00 monatlich. Für die Instrumentale Orientierungsstufe wird eine einmalige Mietbeteiligung von € 18,00 erhoben. Weitere Einzelheiten regelt der Überlassungsvertrag.

§4 Höhe des Entgeltes

(1) Je nach Art des Unterrichts werden die aufgeführten Entgelte erhoben.

(2) Für Ensemble- und Orchesterstunden wird für Jugendliche kein Entgelt erhoben.

Unterricht im Erwachsenenbereich kann auch 14tägig vereinbart werden, es ist dann die Hälfte des Entgeltes zu zahlen.

(3) Der Verein erhebt Mahngebühren. Für die erste Mahnung werden € 6,-- und für die zweite Mahnung werden € 11,-- erhoben.

§5 Ermäßigungen

(1) Bei Bedürftigkeit kann der Verein auf schriftlichen Antrag Ermäßigungen bis zu 70% gewähren.

(2) Der Verein gewährt Mehrfächerermäßigungen für Kinder und Jugendliche und Ermäßigungen für Familien mit Kindern (einschl. Alleinerziehenden). Sie erfolgen automatisch und werden in folgenden Stufen berechnet:
Stufe I 10%
Stufe II 20%
Stufe III 30%
Stufe IV 40 %

Für die Berechnung ist die Anzahl der Fächer pro Schüler sowie die Anzahl der unterrichtsnehmenden Familienmitglieder ausschlaggebend; dabei ist es unerheblich, ob weitere Fächer von anderen Familienmitgliedern oder weitere Instrumente erlernt werden.

Die Familien- und Mehrfächerermäßigung wird wie folgt berechnet:
Stufe I 2 Fächer
Stufe II 3 Fächer
Stufe III 4 Fächer
Stufe IV 5 Fächer und mehr Fächer
Der in Absatz 1 genannte Prozentsatz darf nicht überschritten werden.

(3) Schülerinnen und Schüler aus der Musikklasse, Musikwerkstatt, der Bläser- und Streicherklasse erhalten bei anschließender Unterrichtsaufnahme an der KreisMusikschule Segeberg eine Ermäßigung des Unterrichtsentgeltes in Höhe von 20% für 12 Monate.

(4) Inhaber/Innen der Jugendleitercard (JuleiCa) erhalten auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung des Unterrichtsentgeltes in Höhe von 20 %. Diese Ermäßigung erfolgt zusätzlich.

(5) Eine Ermäßigung bei Workshops und Ensemblefächern der KreisMusikschule ist nicht möglich. (6) Über Ausnahmen dieser Berechnungen entscheidet die Schulleitung.

§ 6 Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
Neufassung vom Januar 2016

 
Musikschulentgelte

 Höhe der Musikschulengelte gemäß § 5 Entgeltordnung der KreisMusikschule Segeberg (Stand: Januar 2020)

 

               
 

Art des Unterrichts

 

Jugendliche 

 

Erwachsene

jährlich          

vierteljährlich  

monatlich   

jährlich

vierteljährlich    

monatlich     

1

Einzelunterricht, 30 Min.

792,00 €

198,00 €

66,00 €

1068,00 €

267,00 €

89,00 €

2

Einzelunterricht, 45 Min.

1.164,00 €

291,00 €

97,00 €

1.380,00 €

345,00 €

115,00 €

3

Einzelunterricht, 60 Min.

1.584,00 €

396,00 €

132,00 €

2.136,00 €

534,00 €

178,00 €

4

Gruppenunterricht 
(2 SchülerInnen) 30 Min.

552,00 €

138,00 €

46,00 €

780,00 €

195,00 €

65,00 €

5

Gruppenunterricht 
(2 SchülerInnen) 45 Min.

684,00 €

171,00 €

57,00 €

924,00 €

231,00 €

77,00 €

6

Gruppenunterricht 
(ab 3 SchülerInnen) 45 Min.

552,00 €

138,00 €

46,00 €

780,00 €

195,00 €

65,00 €

7

Eltern-Kind Gruppe
(2 zahlende Personen) 45 Min. 

684,00 €

171,00 €

57,00 €

756,00 €

189,00 €

63,00 €

8

Elementarunterricht 45 min

(Musikalische Früherziehung,

Musikalische Grundausbildung, Musikgarten)

276,00 €

69,00 €

23,00 €

     

9

Instrumentale Orientierungsstufe, 45 Min.

---

---

34,00 €

     

10

Chor Trubadix

     

120,00 €

30,00 €

10,00 €

11

Kinderchor / Ensemble
ohne Hauptfachbelegung

120,00 € 

30,00 €

10,00 €

192,00 €

48,00 €

16,00 €

12

RockPopChor, 90 Min.

192,00 €

48,00 €

16,00 €

192,00 €

48,00 €

16,00 €

13

Bandschmiede

504,00 €

126,00 €

42,00 €

     

14

Institutionstarif

1.980,00 €

495,00 €

165,00 €

     
 

Kopierlizenz-Pauschale
(GEMA & Urheberrechtsschutz)

Geschäftsstelle der
KreisMusikschule

Marienstraße 31
23795 Bad Segeberg
Tel. +49 4551 95912
E-Mail: kms@vjka.de

Ute Nitzsche

Empfang, Allgemeine Verwaltung

04551 9591 0
ute.nitzsche@vjka.de

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