Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V.
Marienstraße 31
23795 Bad Segeberg
Tel. +49 4551 95910
Fax +49 4551 959115
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V.
Der Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. ist Träger der JugendAkademie Segeberg, der KreisMusikschule Segeberg, des JugendZeltplatzes Wittenborn, der KulturAkademie Segeberg und weiteren Projekten.
Bereich JugendAkademie Segeberg
Die JugendAkademie Segeberg ist die zentrale Jugendbildungsstätte im Kreis Segeberg. Sie wendet sich an Kinder, Jugendliche sowie Multiplikatoren der Kinder- und Jugendarbeit. Die JugendAkademie arbeitet an der Schnittstelle der Jugendbildung und Jugendhilfe.
Teilnahme/Anmeldung
Die Teilnahme an Veranstaltungen der JugendAkademie Segeberg steht grundsätzlich allen offen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Anmeldung zu Fachtagungen, Workshops und Kursen kann persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder online erfolgen. Unmittelbar nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine schriftliche Anmeldebestätigung. Rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden schriftlich eine Zahlungsaufforderung. Die Anmeldung zu Klassenseminaren erfolgt schriftlich per Vertrag. Es gelten die für jede Veranstaltung ausgewiesenen Preise.
Bezahlung
Die Teilnehmenden verpflichten sich zur pünktlichen Zahlung der Teilnahmebeiträge. Die Verpflichtung zur Zahlung besteht auch dann, wenn das Angebot trotz verbindlicher Anmeldung nicht oder nur teilweise besucht wird. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen können leider nicht erstattet werden. Für Einzelveranstaltungen können Zahlungen in bar erhoben werden.
Kursausfall/Rücktritt
Sollte wegen zu geringer Anmeldezahlen ein Angebot nicht zustande kommen, behält sich die JugendAkademie Segeberg eine kurzfristige Absage vor. Teilnehmende können bis zu 10 Tagen vor Beginn einer Veranstaltung von der Anmeldung schriftlich zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der JugendAkademie Segeberg. Bereits gezahlte Beträge werden unter Abzug eines Bearbeitungsentgeltes von 10 % des Teilnahmebeitrages erstattet. Nach Ablauf des Zeitraumes ist der Gesamtbetrag zu zahlen, auch wenn eine Teilnahme nicht erfolgte. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt den Teilnehmenden vorbehalten.
Gruppen und Organisationen, die Räumlichkeiten der JugendAkademie Segeberg für ihre Veranstaltung gemietet haben, zahlen bei einer Absage nachfolgende Ausfallentgelte:
- sechs bis vier Wochen vorher: 20 %
- drei bis zwei Wochen vorher: 30 %
- weniger als zwei Wochen vorher: 50 %
der zu erwartenden Kosten für Verpflegung und Übernachtung sowie der vereinbarten Raummiete. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt den Mietern vorbehalten.
Hausordnung
Die Teilnehmenden verpflichten sich, die geltende Hausordnung zu beachten. Teilnehmende, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von den Angeboten ausgeschlossen werden. Anweisungen der Veranstaltungsleitung und deren Vertretung sind zu beachten.
Versicherung
Teilnehmende sind nur im Rahmen der jeweilig geltenden Bestimmungen des kommunalen Schadensausgleiches versichert. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmenden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. nicht für Diebstahl oder Verlust mitgebrachter Gegenstände.
Haftung
Gäste, die Schäden an Gebäuden, Gelände und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Für Geräte, Medien, Werkzeuge etc., die von Teilnehmenden während des Aufenthaltes entliehen werden, haftet der Entleiher bzw. dessen Gruppe bezüglich Beschädigung und Diebstahl in der Zeit des Leihverhältnisses. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der JugendAkademie Segeberg befinden, wird keine Haftung übernommen. Der Träger der JugendAkademie Segeberg haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Trägers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Versicherung eintrittspflichtig ist.
Bereich KreisMusikschule Segeberg
Aufgabe der KreisMusikschule ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen und individuell zu fördern, Begabungen frühzeitig zu erkennen und angemessen auszubilden sowie die evtl. Aufnahme eines Fachstudiums vorzubereiten.
§ 1 Aufbau
Die Ausbildung an der KreisMusikschule erfolgt in verschiedenen Stufen in Anlehnung an den Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen. Kernbereich ist die instrumentale / vokale Ausbildung unter Einschluss des gemeinsamen Musizierens. Um diesen Kern herum gliedern sich vorbereitende, ergänzende und weiterführende Angebote unterschiedlicher Inhalte und Leistungsanforderungen.
§ 2 Schuljahr
(1) Das Schuljahr der KreisMusikschule beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Kreismusikschule.
(2) Am letzten Schultag vor den Ferien findet nur dann Unterricht statt, wenn die Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt werden.
§ 3 An- und Abmeldungen
(1) An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle zu richten. Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin erforderlich. Anmeldungen sind jederzeit möglich, die Aufnahme ist mit Beginn der ersten Unterrichtsstunde wirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(2) Der Antragsteller/die Antragstellerin erkennt durch seine/ihre Unterschrift die Schulordnung und die Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung an.
§ 4 Kündigungen
(1) Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle der KreisMusikschule zu richten. Sie werden erst bei Zugang in der Geschäftsstelle der KreisMusikschule rechtswirksam. Bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen ist die schriftliche Kündigung durch den gesetzlichen Vertreter/die gesetzliche Vertreterin erforderlich.
(2) Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Kündigungen entgegenzunehmen.
(3) Kündigungen sind mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. In begründeten Einzelfällen kann der Schulleiter/die Schulleiterin Ausnahmen zulassen (diese liegen insbesondere vor bei Wegzug aus dem Kreis Segeberg und langfristiger Krankheit [ärztliches Attest]).
(4) Für den Unterricht im Elementarbereich (Musikgarten, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Trommeln), für die Chöre und für ein Zweit- oder Drittinstrument ist eine Kündigung jeweils zum Monatsende mit einer Frist von 6 Wochen möglich.
(5) Bei Anhebung der Unterrichtsentgelte von mehr als 5 % kann innerhalb von vier Wochen ein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Die Abmeldung erfolgt dann zum Ablauf des Monats, der der Anhebung der Unterrichtsentgelte vorangeht.
§ 5 Probezeit
Mit Ausnahme des Instrumentalen Orientierungsunterrichtes gelten die ersten drei Monate als Probezeit. In dieser Zeit ist eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
§ 6 Unterricht
(1) Zur Vermeidung weiter Anfahrtswege sind die Unterrichtsstätten über das Kreisgebiet verteilt. Der Unterricht findet in der Regel in den Räumen der allgemeinbildenden Schulen statt. Nach Möglichkeit werden Wünsche um Unterricht an einer bestimmten Unterrichtsstätte und Lehrkraft erfüllt. Ein Anspruch darauf kann jedoch nicht erhoben werden.
(2) Die Teilnehmer/innen sind zum regelmäßigen Besuch des Unterrichtes und der Vorspiele verpflichtet. Unregelmäßiger Unterricht oder andere Umstände, die dazu führen, daß kein Unterrichtserfolg mehr zu erwarten ist, können zur vorzeitigen Beendigung des Unterrichtes durch die KreisMusikschule führen. Wird trotz Mahnung das Schulgeld nicht bezahlt, kann die Schülerin oder der Schüler vom Unterricht an der KreisMusikschule ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin in Absprache mit der betreffenden Lehrkraft.
(3) Vom Schüler/von der Schülerin versäumte Unterrichtsstunden bleiben grundsätzlich – auch bei Entschuldigung – entgeltpflichtig. Die Lehrkräfte der KreisMusikschule sind nicht verpflichtet, in diesen Fällen ein Ersatzangebot zu stellen.
(4) Fällt der Unterricht wegen Erkrankung einer Lehrkraft oder andere durch die KreisMusikschule zu vertretende Gründe mehr als viermal in einem Schuljahr aus, so werden die Unterrichtsentgelte auf schriftlichen Antrag anteilig erstattet. Entgelte werden im Laufe des Rechnungsjahres verrechnet bzw. erstattet.
(5) Wird witterungsbedingt für den Kreis Segeberg Schulausfall angeordnet, so gilt dies auch für den Unterricht der KreisMusikschule Segeberg.
§ 7 Ensemblefächer
Ensemblespiel ist ein wesentlicher Bestandteil der Musikschularbeit. Alle Schüler/innen sind verpflichtet, im Rahmen des Angebotes daran teilzunehmen (z. B. Spielkreise, Orchester). Über die Teilnahme im einzeln entscheidet der Fachlehrer/die Fachlehrerin nach Rücksprache mit dem Schulleiter/der Schulleiterin.
§ 8 Lernmittel
Grundsätzlich muss der Schüler/die Schülerin bei Beginn des Unterrichtes ein eigenes Instrument besitzen. Das erforderliche Unterrichtsmaterial ist ebenfalls von Seiten des Schülers/der Schülerin zu beschaffen. Im Rahmen der Bestände der KreisMusikschule können Instrumente gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung zur Verfügung gestellt werden. Nähere Einzelheiten werden in dem Überlassungsvertrag geregelt.
§ 9 Gesundheitsbestimmungen
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen anzuwenden.
§ 10 Aufsicht
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
§ 11 Haftung
Unfallschutz für Schülerinnen und Schüler wird im Rahmen des gesetzlichen Schülerunfallschadensausgleiches gewährt. Weitergehende Ansprüche gegen den Schulträger können nicht erhoben werden.
§ 12 Entgelte
Der Besuch der KreisMusikschule ist entgeltpflichtig. Die Höhe der Entgelte wird vom Vereinsvorstand beschlossen. Näheres bestimmt die Entgeltordnung.
Bereich JugendZeltplatz Wittenborn
Der JugendZeltplatz Wittenborn ist ein Ort an dem Kinder, Jugendliche und Erwachsene Freizeit-, Umwelt- und Erlebnispädagogik unter pädagogischer Anleitung erfahren und erlernen können.
Teilnahme/Anmeldung
Die Teilnahme an Veranstaltungen des JugendZeltplatzes Wittenborn steht grundsätzlich allen offen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Anmeldungen zu den Ferienfreizeiten und den Themenwochenenden sowie den betreuten Klassenangeboten kann telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder online erfolgen. Es folgt eine schriftliche Anmeldebestätigung und eine Zahlungsaufforderung. Beginn und Dauer der Angebote sowie Preise sind dem aktuellen Programm des JugendZeltplatzes Wittenborn zu entnehmen. Gastbelegungsanfragen von Jugendgruppen können ebenfalls telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail getätigt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Besuch der Gruppe auf dem JugendZeltplatz Wittenborn. Preise für Verpflegung, Übernachtung und sonstige Leistungen sind der jährlich ausgewiesenen Preisliste zu entnehmen.
Bezahlung
Die Teilnehmenden verpflichten sich zur pünktlichen Zahlung der Teilnahmebeiträge. Die Verpflichtung zur Zahlung besteht auch dann, wenn das Angebot trotz verbindlicher Anmeldung nicht oder nur teilweise besucht wird. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen können leider nicht erstattet werden. In der Regel erfolgt die Bezahlung per Überweisung.
Kursausfall/Rücktritt
Sollte wegen zu geringer Anmeldezahlen ein Angebot nicht zustande kommen, behält sich der JugendZeltplatz Wittenborn eine kurzfristige Absage vor. Gruppen und Organisationen, die einen Aufenthalt auf dem JugendZeltplatz gebucht haben, zahlen bei einer Absage nachfolgende Ausfallentgelte:
- sechs bis vier Wochen vorher: 20 %
- drei bis zwei Wochen vorher: 30 %
- weniger als zwei Wochen vorher: 50 %
der zu erwartenden Kosten für Verpflegung und Übernachtung. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt den Absagenden vorbehalten.
Platzordnung des JugendZeltplatzes Wittenborn
Die Gäste verpflichten sich, die geltende Platzordnung zu beachten. Teilnehmende von Veranstaltungen, die gegen die Verpflichtungen verstoßen, können von den Angeboten ausgeschlossen werden. Anweisungen der hauptamtlich Angestellten des JugendZeltplatzes sowie der jeweiligen Veranstaltungsleitung sind zu beachten.
Versicherung
Teilnehmende sind nur im Rahmen der jeweilig geltenden Bestimmungen des kommunalen Schadensausgleiches versichert. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmenden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. nicht für Diebstahl oder Verlust mitgebrachter Gegenstände.
Haftung
Gäste, die Schäden an Gebäuden, Gelände und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Für Geräte, Medien, Werkzeuge etc., die von Teilnehmenden während des Aufenthaltes entliehen werden, haftet der Entleiher bzw. dessen Gruppe bezüglich Beschädigung und Diebstahl in der Zeit des Leihverhältnisses. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des JugendZeltplatzes Wittenborn befinden, wird nicht gehaftet. Der Träger des JugendZeltplatzes Wittenborn haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Trägers, seiner gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Versicherung eintrittspflichtig ist.
Bereich KulturAkademie Segeberg
Die KulturAkademie Segeberg ist die Zentrale für Kultur und kulturelle Bildung im Kreis Segeberg. Sie richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Teilnahme/Anmeldung
Die Teilnahme an Veranstaltungen der KulturAkademie Segeberg steht grundsätzlich allen offen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Anmeldung zu Fachtagungen, Workshops, Kursen und Projekten kann persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder online erfolgen. Unmittelbar nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine schriftliche Anmeldebestätigung. Rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden schriftlich eine Zahlungsaufforderung. Es gelten die für jede Veranstaltung ausgewiesenen Preise.
Bezahlung
Die Teilnehmenden verpflichten sich zur pünktlichen Zahlung der Teilnahmebeiträge. Die Verpflichtung zur Zahlung besteht auch dann, wenn das Angebot trotz verbindlicher Anmeldung nicht oder nur teilweise besucht wird. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen können leider nicht erstattet werden. Für Einzelveranstaltungen können Zahlungen in bar erhoben werden.
Kursausfall/Rücktritt
Sollte wegen zu geringer Anmeldezahlen ein Angebot nicht zustande kommen, behält sich die KulturAkademie Segeberg eine kurzfristige Absage vor. Teilnehmende können bis zu 10 Tagen vor Beginn einer Veranstaltung von der Anmeldung schriftlich zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der KulturAkademie Segeberg. Bereits gezahlte Beträge werden unter Abzug eines Bearbeitungsentgeltes von 10 % des Teilnahmebeitrages erstattet. Nach Ablauf des Zeitraumes ist der Gesamtbetrag zu zahlen, auch wenn eine Teilnahme nicht erfolgte. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt den Teilnehmenden vorbehalten.
Hausordnung
Die Teilnehmenden verpflichten sich, die geltende Hausordnung zu beachten. Teilnehmende, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von den Angeboten ausgeschlossen werden. Anweisungen der Veranstaltungsleitung und deren Vertretung sind zu beachten.
Versicherung
Teilnehmende sind nur im Rahmen der jeweilig geltenden Bestimmungen des kommunalen Schadensausgleiches versichert. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmenden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. nicht für Diebstahl oder Verlust mitgebrachter Gegenstände.
Haftung
Gäste, die Schäden an Gebäuden, Gelände und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Für Geräte, Medien, Werkzeuge etc., die von Teilnehmenden während des Aufenthaltes entliehen werden, haftet der Entleiher bzw. dessen Gruppe bezüglich Beschädigung und Diebstahl in der Zeit des Leihverhältnisses. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der JugendAkademie Segeberg befinden, wird keine Haftung übernommen. Der Träger der KulturAkademie Segeberg haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Trägers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Versicherung eintrittspflichtig ist.
Bankverbindungen
Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V.
VR Bank zwischen den Meeren
IBAN: DE53 2139 0008 0002 2984 22
Sparkasse Südholstein
IBAN DE92 2305 1030 0000 043540
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Segeberg.