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Verein für Jugend- und Kulturarbeit
Marienstraße 31
23795 Bad Segeberg

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Über den VJKA

Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V.

Der Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. ist Träger der JugendAkademie Segeberg, der KreisMusikschule Segeberg, des JugendZeltplatzes Wittenborn, der KulturAkademie Segeberg und weiteren Projekten.

Mit unserem Tagungshaus in der Marienstraße, bieten wir Gruppen die Räume zur Seminararbeit, zu Klassentagungen & Weiterbildungen mit Übernachtung & Verpflegung.

Wir geben unseren Teilnehmenden nicht nur Anregungen und Anstöße, sich aktiv in die Zivilgesellschaft und in die Gestaltung unserer Demokratie einzubringen, sondern bieten ihnen hierzu auch vielfältige Angebote und Veranstaltungen.

Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Seminarangebot für Ihre Gruppe oder Schulklasse sind, schauen Sie gerne in das Angebot der JugendAkademie Segeberg.

Aus- und Fortbildungen, Klassentagungen, kulturpädagogische Angebote, Musikunterricht und Kleinkunstveranstaltungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Auch Angebote und Aktivitäten in und für die Offene Ganztagsschule gehören zu unseren Aufgaben.

Unsere Bereiche & Informationen

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Teileinrichtungen: die JugendAkademie Segeberg, den JugendZeltplatz Wittenborn, die KreisMusikschule Segeberg, die KulturAkademie Segeberg, unser Tagungshaus und auch in die Vereinssatzung. Zudem stellen wir Ihnen unseren Vorstand vor. Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an uns!

JugendAkademie Segeberg

JugendAkademie Segeberg

Die JugendAkademie Segeberg ist die zentrale Jugendbildungsstätte im Kreis Segeberg. Mit ihren Angeboten richtet sie sich an Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Multiplikator*innen, stets mit der Besonderheit individuelle Formate lebendig und flexibel nach den Bedürfnissen der Teilnehmenden zu entwickeln. Hier geht es zur JugendAkademie.

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KreisMusikschule Segeberg

KreisMusikschule Segeberg

Die KreisMusikschule Segeberg führt Menschen an die Musik heran und vermittelt ihnen die Fähigkeit zum eigenen Musizieren – und das kreisweit. Hier geht es zur KreisMusikschule Segeberg.

zur KreisMusikschule Segeberg
JugendZeltplatz Wittenborn

JugendZeltplatz Wittenborn

Seit über 70 Jahren ist der JugenZeltplatz Wittenborn ein Zuhause für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Unterschiedliche Altersgruppen kommen zusammen, um gemeinsam Spaß zu haben und Abenteuer zu erleben. Hier geht es zum JugendZeltplatz Wittenborn.

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KulturAkademie Segeberg

KulturAkademie Segeberg

Kulturelle Bildung in den KulturWerkstätten, Kleinkunst im KulturHaus REMISE, außergewöhnliche Kultur im Festival SE-KulturTage, Vernetzungsarbeit im Kulturknotenpunkt Bad Segeberg - das ist die KulturAkademie Segeberg.

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Tagungshaus

Tagungshaus

Neben den eigenen Seminar- und Kursangeboten steht das Haus bei freier Kapazität auch anderen Gruppen, Vereinen und Organisationen für ihre Seminararbeit, für Tagungen oder für Theater- und Chorproben zur Verfügung. Alle Informationen gibt es hier.

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Vereinssatzung

Vereinssatzung

  • §1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen „Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg“ e.V.

(2) Er hat den Sitz in Bad Segeberg und ist in das Vereinsregister eingetragen.

  • Zweck und Aufgaben des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg.

(2) Seine Aufgaben sieht der Verein insbesondere in

  • dem Betrieb einer Musikschule nach den Richtlinien des Verbandes deutscher Musikschulen
  • der kulturellen Bildung
  • dem Betrieb der Jugendakademie Segeberg als Jugendbildungsstätte
  • der sozialpädagogischen Fortbildungs- und Beratungsarbeit
  • freizeitpädagogischen Angeboten
  • internationaler Jugendarbeit
  • theaterpädagogischen Angeboten
  • dem Betrieb von Jugendfreizeiteinrichtungen, insbesondere des Jugendzeltplatzes Wittenborn.
  • §3Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

  • §4 Mitgliedschaft

(1)  Mitglieder können nur juristische Personen des öffentlichen Rechts werden, die eine Förderung des Vereinszwecks erwarten lassen. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.

(2)  Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss des jeweiligen Mitglieds. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist mit einer Frist von einem Monat zum Jahresschluss möglich. Wenn ein Mitglied in groberWeise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.

  • §5 Organe

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der

Beirat.

  • §6 Mitgliederversammlung

(1)  Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vereinsmitgliedern. Jedes Mitglied hat eine Stimme mit Ausnahme des Kreises Segeberg, der vier Stimmen hat. Das Stimmrecht kann durch Delegierte wahrgenommen werden.

(2)  Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

  1. die Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden gemäß § 10 Abs. (2) der Satzung
  2. die Berufung der Mitglieder des Beirats gemäß § 12 a Abs. (3) der Satzung
  3. die Entgegennahme des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung
  4. den Beschluss über den Haushaltsplan
  5. die Entlastung des Vorstandes, die für das Geschäftsjahr zu erfolgen hat
  6. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins
  7. Entscheidungen über Grundsatzangelegenheiten des Vereins
  8. Entscheidungen über Empfehlungen des Beirats
  9. den Ausschluss eines Mitglieds.

(3)  Die Mitgliederversammlung kann zu allen Angelegenheiten des Vereins Stellung nehmen und eine noch nicht gefällte Entscheidung an sich ziehen.

(4)  Zu den Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand Personen oder Personenvereinigungen beratend hinzugezogen werden, deren Interessen durch etwaige Entscheidungen besonders berührt werden. Dies gilt insbesondere für im Bereich der Jugendarbeit betroffene Jugendliche und Jugendgruppen.

(5)  Die Mitglieder des Beirats gemäß § 12 a der Satzung sind zur Mitglieder­versammlung einzuladen und haben dort ein Rede- und Antragsrecht.

  • §7 Einberufung der Mitgliederversammlung

(1)  Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhalt einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.

(2)  Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversamm­lung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Die Versammlungsleitung hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung bekannt zu geben. Über Anträge auf Ergänzung der Tages­ordnung, die in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Versammlung.

  • §8 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen,

wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Dies ist insbesondere der Fall,

wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich beantragt.

  • §9 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

(1)  Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorsitzenden des Vorstandes, bei Verhinderung von der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, geleitet. Ist keines der genannten Vorstandsmitglieder anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter/die Versammlungsleitern.

(2)  Die Art der Abstimmung bestimmt die Versammlungsleitung. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder es beantragt.

(3)  Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel sämtlicher Vereinsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitglieder­versammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.

(4)  Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten nicht als abgegebene Stimmen. Beschlüsse über Satzungsänderungen, die Ausschließung von Mitgliedern und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Änderung des Vereinszwecks kann nur mit Zustimmung sämtlicher Mitglieder erfolgen.

(5)  Bei Wahl ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so findet zwischen beiden Kandidaten/ Kandidatinnen, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann diejenige Person, die die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von der Versammlungsleitung zu ziehende Los.

(6)  Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der jeweiligen Versammlungsleitung zu unterzeichnen ist.

  • §10 Vorstand

(1)  In den Vorstand als Vorsitzende/r, stellvertretende/r Vorsitzende/r darf nur diejenige Person gewählt werden, die das jeweilige Vereinsmitglied - von diesem an erster Stelle benannt - als Delegierte/r in der Mitgliederversammlung vertritt.

(2)  Der Vorstand besteht aus vier Personen. Dies sind die/der jeweils durch die Mitgliederversammlung zu wählende Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende, die durch den Vorstand zu bestellende Geschäftsführung sowie das durch den Kreis Segeberg schriftlich zu benennende Vorstandsmitglied.

(3)  Der Verein wird durch die/den Vorsitzende/n, die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n oder durch das durch den Kreis Segeberg zu benennende Vorstandsmitglied jeweils zusammen mit der Geschäftsführung vertreten (Vorstand im Sinne des § 26 BGB).

(4)  Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung
  2. Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
  3. Vorbereitung und Einberufung der Sitzungen des Beirats sowie Aufstellung der Tagesordnung
  4. Prüfung von Empfehlungen des Beirats und deren Vorlage in der Mitgliederversammlung
  5. Erstellung eines Haushaltsplanes, eines Geschäftsberichtes und einer Jahresabrechnung
  6. Einstellung und Entlassung des Personals des Vereins im Rahmen des vom Verein beschlossenen Budgets
  7. Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern
  8. Bestellung der Geschäftsführung gemäß § 10 Abs. (2) der Satzung und deren Abberufung; hinsichtlich der die Geschäftsführung betreffenden Vorstandsentscheidungen gilt diese als befangen.

In allen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung soll der Vorstand eine Beschlussfassung der Mitgliederversammlung herbeiführen.

  • §11 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes

(1)  Die/der Vorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Sie bleiben jedoch bis zu einer Neuwahl im Amt. Wieder­wahl ist zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden wählt die Mitgliederversamm­lung für die restliche Amtszeit eine Nachfolgerin/einen Nachfolger.

(2)  Der Vorstand bestellt die Geschäftsführung i. S. d. § 10 Abs. (2) der Satzung auf unbestimmte Zeit. Ihre Abberufung ist jederzeit möglich.

  • §12 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes

(1)  Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die von der/dem Vorsitzenden, bei Verhinderung von der/dem steilvertretenen Vorsitzenden, schriftlich oder per E-Mail einberufen werden; die Tagesordnung ist anzukündigen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.

(2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Beschlüsse werden in einer Niederschrift festgehalten und sind von den Vertretungsberechtigten im Sinne des § 10 Abs. 3 zu unterschreiben.

(3) Beschlüsse, die in Anwesenheit von lediglich zwei Vorstandsmitgliedern gefasst werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

(4) Die Leiterin/der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes des Kreises Segeberg ist berechtigt, an den Vorstandssitzungen mit beratender Funktion teilzunehmen. Bei Verhinderung übernimmt ihre oderseine Vertretung diese Aufgabe.

  • § 12a Beirat

(1) Der Verein bildet für die Beratung und Begleitung seiner fachlichen Aufgaben­wahrnehmung und -durchführung einen Beirat. Die Beschlüsse des Beirates haben für die Mitgliederversammlung und für den Vorstand empfehlenden Charakter.

(2) Beiratsmitglieder können mit dem Verein inhaltlich verbundene Personen oder Personenvereinigungen sein, insbesondere solche, die nicht Vereinsmitglieder nach § 4 Abs. (1) der Satzung werden können. Die Beiratsmitglieder bzw. deren Vertreter sollen aufgrund ihrer persönlichen, beruflichen und/oder ehrenamtlichen Erfahrungen geeignet sein, die Weiterentwicklung des Vereins und seiner Angebote zu befördern. Sie nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr.

(3) In den Beirat entsenden folgende Personen bzw. Personenvereinigungen jeweils widerruflich eine/n Vertreter/in:

  1. der Kreisjugendring Segeberg e.V.
  2. der Freundeskreis Jugendzeltplatz Wittenborn
  3. der Freundeskreis Theaterpädagogisches Zentrum in der JAS
  4. Kreissportverband Segeberg e.V.
  5. Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V.

Der Beirat kann bis zu drei weitere juristische Personen oder Personen­vereinigungen als Mitglieder haben, die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von fünf Jahren berufen werden.

Im Fall der Verhinderung kann sich jedes Beiratsmitglied durch eine zuvor namentlich fest benannte Person vertreten lassen. Eine Übertragung der Stimmrechtsausübung auf ein anderes Beiratsmitglied Ist ausgeschlossen.

(4)  Die Sitzungen des Beirates sollen rechtzeitig zur Vorbereitung der Mitgliederversammlung sowie bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Geschäftsjahr stattfinden. Der Beirat wird von der/dem Vorsitzenden, bei Verhinderung von der/dem stellvertretenden Vorsitzenden unter Einhalt einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per E- Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag.

(5)  Die Beiratssitzungen werden von der/dem Vorsitzenden, bei Verhinderung von der/dem stellvertretenden Vorsitzenden - mit Stimmrecht - geleitet. Die übrigen Vorstandsmitglieder und die Leitung der Verwaltung des Jugend­amtes bzw. deren Vertretung können beratend teilnehmen. Der Beirat kann mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen Empfehlungen an die Mitgliederversammlung und an den Vorstand fassen. Empfehlungen an die Mitgliederversammlung werden schriftlich über den Vorstand vorlegt. Die Beschlüsse werden in einer Niederschrift festgehalten und werden von der Versammlung und einem Beiratsmitglied unterschrieben.

  • §13 Geschäftsführung

Die Geschäftsführung führt im Einvernehmen mit dem Vorstand die laufenden Geschäfte des Vereins. Dabei hat sie insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Organisatorische und pädagogische Gesamtleitung
  2. Vorbereitende Erstellung des Haushaltsplanes, der Jahresabrechnung sowie des Geschäftsberichtes
  3. Verantwortlichkeit für die Einhaltung von Haushaltsplan und Budgets sowie für erforderliche Antragstellungen und Verwendungsnachweise
  4. Verantwortlichkeit für das gesamte Inkasso- und Abrechnungsverfahren
  5. Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins sowie der Fachaufsicht für die von Mitgliedern an den Verein abgeordneten Beschäftigten.
  • §14 Beiträge

(1)  Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeiträge.

(2)  Die finanziellen Mittel zur Durchführung seiner Aufgaben erhält der Verein durch eigene Einnahmen, durch Zuschüsse sowie Geld- und Sachspenden oder sonstige Zuwendungen.

  • §15 Auflösung und Liquidation

(1)  Die Auflösung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

(2)  Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die / der Vorsitzende und die / der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

(3)  Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt an den Kreis Segeberg mit der Maßgabe, es zweckgebunden für die gemeinnützige Jugend- und Kulturarbeit zu verwenden. Dies gilt auch bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke.

(4)  Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bei Wegfall des bisherigen Vereinszwecks.

 

Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 02.November 2016 in Bad Segeberg

 

Stellenausschreibungen

Stellenausschreibungen

Für die Offene Ganztagsschule der Grundschule Warderfelde suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine OGS-Leitung (m/w/d)

mit 14 Std./Woche.

Ihre Aufgaben umfassen:

  • Verantwortung für die gesamten organisatorischen und pädagogischen Abläufe unter Beachtung und Wahrung der gesetzlichen und unternehmerischen Rahmenbedingungen
  • Weiterentwicklung des Ganztagskonzeptes in enger Kooperation mit der Schulleitung
  • eine enge Vernetzung von allen in der Schule beteiligten Professionen
  • das Vertreten und Umsetzen einer inklusiven Grundhaltung sowie eines erweiterten Lernverständnisses
  • Personalmanagement und Budgetverantwortung

 

Ihr Profil:

  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • hohe Einsatzbereitschaft
  • wertschätzende, inklusive Grundhaltung und ein umfassendes Bildungsverständnis
  • innovatives Denken und Handeln sowie strukturierte Arbeitsweise und sehr gute Kommunikationsfähigkeit

 

Des Weiteren suchen wir – ebenfalls für die Grundschule Warderfelde – eine/einen

Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die Betreuung

der Ganztagsschülerinnen und -schüler

mit 12,5 Std./Woche. Die Stellen sind kombinierbar.

Wir bieten einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz bei leistungsbezogener Vergütung.

Ihre Bewerbungsunterlagen erwarten wir bis zum 20. November per Mail an:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V.

Marienstraße 31

23795 Bad Segeberg

Tel. 04551 / 95 91 – 0

 

 

Für die KreisMusikschule Segeberg suchen wir zum 1. Mai 2021

eine Musikschulleitung (m/w/d)

mit 30 Std./Woche in der Nachfolge unserer langjährigen Musikschulleiterin mit dem Schwerpunkt der pädagogisch-künstlerischen Leitung. Die Stundenzahl kann durch eigene Unterrichtstätigkeit erhöht werden.

 

Ihre Aufgaben umfassen:

  • Pädagogische Leitung der Musikschule
  • Zukunftsorientierte Fortführung und Weiterentwicklung unseres Musikschulangebotes, der Unterrichtskonzepte und der Unterrichtsqualität
  • Repräsentation der Musikschule gegenüber den Kooperationspartnern, der Politik und der Öffentlichkeit, Pflege fachlicher Beziehungen
  • Einrichtungsübergreifende Konzeptentwicklung und Arbeit innerhalb des VJKA
  • Digitalisierungsprozesse
  • Eigene Unterrichtstätigkeit

 

Wir erwarten von Ihnen:

  • Eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung im Bereich Musikpädagogik/ Instrumentalpädagogik
  • Mehrjährige Berufserfahrung als Lehrkraft an einer Musikschule oder vergleichbaren Einrichtung
  • Eine wertschätzende, inklusive Grundhaltung und ein umfassendes Bildungsverständnis
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur teamorientierten und motivierenden Personalführung und entsprechendem Durchsetzungsvermögen einschließlich Erfahrung in Verwaltungs- und Organisationsarbeiten
  • Einsatzbereitschaft auch außerhalb der normalen Arbeitszeit (z. B. in den Ferien, an Wochenenden oder in den Abendstunden)
  • Bereitschaft zum Einsatz des privaten PKWs gegen Kostenerstattung
  • Ein abgeschlossener VdM-Lehrgang „Führung und Leitung einer Musikschule“ wäre wünschenswert, ist jedoch nicht Voraussetzung

 

Wir bieten Ihnen:

  • Eine vielseitige und abwechslungsreiche Leitungstätigkeit mit Gestaltungsspielräumen in einem engagierten Team
  • Eine leistungsgerechte Vergütung in Anlehnung an den TVöD
  • Flexible Arbeitszeiten bei einem familienfreundlichen Arbeitgeber
  • Ein motiviertes und aufgeschlossenes Team
  • Eine betriebliche Altersvorsorge

In der KreisMusikschule Segeberg werden derzeit über 2.500 Schülerinnen und Schüler von 65 Lehrkräften unterrichtet. Wir sind eine gut ausgebaute Musikschule, die offen für alle Stilrichtungen und Altersgruppen ist sowie kompetent und leistungsstark in der Breitenarbeit als auch in der Spitzenförderung arbeitet. Als Bildungs- und Kultureinrichtung genießen wir vor Ort hohe Anerkennung und sind fest in der kommunalen Bildungs- und Kulturlandschaft des Kreises Segeberg verankert. Die KreisMusikschule Segeberg ist Mitglied im VdM.

Sie haben große Lust auf die spannende Herausforderung, an der Bildungs- und Kulturarbeit in einem interessanten Landkreis langfristig prägend mitzuwirken?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail anDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!!

Ihr Ansprechpartner ist unser Geschäftsführer, Herr Holger Lück.

Der Bewerbungsschluss ist am 18.12.2020.

Unser Vorstand

Unser Vorstand

Vorstand VJKA

Der Vorstand des VJKA (v.l.)

Manfred Stankart - beratende Funktion als Leiter des Jugendamtes

Holger Lück - Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

Constanze Rohde - durch den Kreis Segeberg benanntes Vorstandsmitglied 

Hauke von Essen - Vorsitzender des VJKA als Delegierter der Stadt Kaltenkirchen

Jens Lichte - stellvertretender Vorsitzender als Delegierter der Stadt Bad Segeberg

Unser Team

Holger Lück

Geschäftsführer

04551 9591 21
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Janet Paffendorf

Verwaltungsleitung, Buchhaltung & Controlling

04551 9591 14
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Nicole Dose

Leiterin Hauswirtschaft

04551 9591 16
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Katrin Krüger

Referentin für Presse- & Öffentlichkeitsarbeit

04551 9591 25
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Ali Evdedurmaz

Leiter JugendAkademie Segeberg, Bildungsreferent

Gewaltprävention, Medienpädagogik
04551 9591 43
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Bente Wohler

Leiterin JugendZeltplatz Wittenborn, Bildungsreferentin

Qualifikation im Ehrenamt
Erlebnispädagogik
04551 9591 30
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Marco Maibaum

Leiter JugendZeltplatz Wittenborn, Bildungsreferent

04551 9591 30
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Christine Braun

Leiterin KreisMusikschule Segeberg

04551 9591 22
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Sabine Lück

Leiterin KulturAkademie Segeberg

04551 9591 12
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Astrid Timme

Belegungsmanagement

04551 9591 23
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Birgit Kardorf

allgemeine Verwaltung

04551 9591 24
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Günter Steffen

Haustechniker

04551 - 9591 10
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Malte Rahlf

Facility Manager

04551 - 9591 10
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Maren Tiemann

Buchhaltung

04551 9591 41
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Sabine Heins

Empfang, Allgemeine Verwaltung

04551 9591 26
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Ute Nitzsche

Empfang, Allgemeine Verwaltung

04551 9591 0
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Bärbel Steffen

Hauswirtschaft

04551 9591 16
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Claudia Hülsemann

Hauswirtschaft

04551 9591 16
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Daniela Schröder

Hauswirtschaft

04551 9591 16
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Danuta Leoniuk

Hauswirtschaft

04551 9591 16
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Gabriele Harder

Hauswirtschaft, Leiterin Reinigung

04551 9591 16
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Ilona Nielsen

Hauswirtschaft

04551 9591 16
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Kira Subke

Hauswirtschaft

04551 9591 16
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Lisa Bernoth

Hauswirtschaft

04551 9591 16
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Martina Mählmann

Hauswirtschaft

04551 9591 16
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Rim Fersi ep Schiel

Hauswirtschaft

04551 9591 16
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Silvia Uka

Hauswirtschaft

04551 9591 16
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Stefanie Schröder

Hauswirtschaft

04551 9591 16
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Ute Eggert

Stellv. Leiterin Hauswirtschaft

Ausbildungsleiterin
04551 9591 16
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Jana Oelschlegel

Pädagogische Mitarbeiterin

Jugendarbeit auf dem Lande
Jim´s - Bar
04451 9591 0
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Leon Flucke

Bildungsreferent

Herausforderung Vielfalt
04551 9591 13
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Thomas Minnerop

Projektleiter Jugendgerechte Kommune

Oldesloer Str. 20
23795 Bad Segeberg

04551 8917241
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Torben Hermann

Bildungsreferent

Demokratie & Beteiligung, Gewaltprävention
04551 9591 42
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Christina Regner

Bildungsreferentin

04551 9591 49
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Uta Suplie-Brix

Pädagogische Mitarbeiterin

Seminare & Klassentagungen
04551 9591 0
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Sönke Eggert

Platzwart

04551 9591 30
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Tino Bock

Hauswirtschaft, Küchenleitung JugendZeltplatz Wittenborn

04554 - 2333
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Damian Williams

FSJler in Wibo

04551 95910
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Heiko Kremers

Außenstelle Nord-Ost-Kreis

Fachbereiche Blasinstrumente & Tasteninstrumente
Instrumente: Klavier (Pop Piano), Keybord, Trompete
04551 91 091 59
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Silke Döring

Stellv. Leiterin KreisMusikschule Segeberg Außenstelle Kaltenkirchen

Fachbereich Elementarmusik
Instrument: Klavier
0160 3245046
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Sophie Adrian

Außenstelle Bad Bramstedt

0176 - 4075 7846
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Thomas Hagedorn

Außenstelle Henstedt-Ulzburg

Fachbereiche Zupfinstrumente
Instrument: Gitarre
0176 644 777 31
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Antje Wilkening

Team KulturAkademie

04551 95910
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Edda Runge

Stellv. Leiterin KulturAkademie Segeberg

04551 95 91 27
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Kerstin Fähndrich

Team KulturAkademie, SE-Kultur

04551 8965690
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Unser Vorstand

Hans-Jürgen Kütbach
Vorsitzender

Jens Lichte
stellv. Vorsitzender, Stadtvertreter Bad Segeberg

Claus Peter Dieck
vom Kreis entsandtes stimmberechtigtes Vorstandsmitglied, Kreispräsident

Holger Lück
Geschäftsführer des Vereins

Manfred Stankat
vom Kreis entsandtes Vorstandsmitglied mit beratender Stimme, Leiter des Kreisjugendamtes

Verein für
Jugend- und Kulturarbeit
im Kreis Segeberg e.V.

Marienstraße 31
23795 Bad Segeberg

Tel. 04551 95910
info@vjka.de

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