Jugendbüro der Stadt Bad Segeberg
Zentrale Anlaufstelle für Jugendliche ab 12 Jahren, junge Erwachsene & Multiplikator*innen
Das Jugendbüro
zentrale Anlaufstelle für Jugendliche im Alter von 12-27 Jahren, aus Bad Segeberg und Umgebung
Beteiligung
Anlaufstelle des Kinder- und Jugendbeirates und der Stadt-Schüler*innenvertretung
Servicestelle
Servicestelle für Anregungen und Beschwerden den Themenschwerpunkt Jugend betreffend
Kooperations- u. Netzwerkarbeit
„Bündnis für die Jugend“, mit allen öffentlichen und freien Trägern im Stadtgebiet
Das Jugendbüro ist die zentrale Anlaufstelle für Jugendliche im Alter von 12-27 Jahren, Streetwork, Schulsozialarbeitende und weitere Multiplikator*innen der Jugendarbeit in Bad Segeberg. Hier findet ihr ein offenes Ohr für eure Belange. Kommt vorbei! Leider können wir zurzeit keine festen Öffnungszeiten anbieten, daher bitte vorher anrufen.
1. Definition der Zielgruppe des Jugendbüros
- Jugendliche im Alter von 12-27 Jahren aus Bad Segeberg und Umgebung (Schüler*innen der umliegenden Schulen, Auszubildende, Arbeitssuchende Jugendliche)
- Junge Migrant*innen
2. Ziele und Aufgaben des Jugendbüros
- Anlaufstelle des Kinder- und Jugendbeirates und der Stadt-Schüler*innenvertretung, sowie
- Koordination und Moderation der Segeberger Jugendbeteiligungsformate (§1 Abs. 3 Nr. 1, 3, 4 SGB VIII)
- Servicestelle für Anregungen und Beschwerden den Themenschwerpunkt Jugend betreffend (§ 1, 8 Abs. 3, 11 SGB VIII)
- Informations- und Treffpunkt für alle Segeberger Jugendlichen und junge Erwachsenen als Interessenvertretung
- Organisation und Koordination verschiedener Arbeitskreise und deren Angebote und Aktivitäten
- Niedrigschwellige und zielgruppenorientierte Beratungsangebote in schwierigen Lebenssituationen, die sich an dem individuellen Bedarf des/der Jugendlichen ausrichtet. (Anlaufstelle für Streetworker, Genderbezogene Arbeit z.B. Mädchentreff, Jungentreff)
- Kooperations- u. Netzwerkarbeit, als „Bündnis für die Jugend“, mit allen öffentlichen und freien Trägern im Stadtgebiet, die für die Förderung und Entwicklung der Jugendlichen zuständig sind,
- Schnittstelle zwischen Beratungsstellen und erzieherischem Jugendschutz und weiteren Institutionen (§ 8, 81 SGB VIII)
- Weiterentwicklung und Ausbau von vorhandenen Angeboten der Jugendarbeit: z.B. projektorientierter Jugendkulturarbeit (Planung und Durchführung von Konzertveranstaltungen, Theater, Literatur, Poetry Slams, Ausstellungen, Fahrten etc.)
- Partizipation von Kindern und Jugendlichen (§ 8 (1) SGB VIII)
3. Keine festen Besuchs-/Öffnungszeiten. Gespräche nach Vereinbarung
Das Büro ist nicht kontinuierlich die ganze Woche geöffnet. Es wird einen Kundenstopper bzw. eine Fahne geben, die zeigen soll, wann das Büro geöffnet ist.
Bei Fragen wendet euch gerne an Thomas Minnerop. Hier findet ihr ein offenes Ohr für eure Belange. Kommt vorbei!
Leider können wir zur Zeit keine festen Öffnungszeiten anbieten, daher bitte vorher anrufen.
Thomas Minnerop
Projektleiter Jugendgerechte Kommune
Oldesloer Str. 20
23795 Bad Segeberg
04551 8917241
thomas.minnerop@vjka.de