Jugendbüro der Stadt Bad Segeberg
Zentrale Anlaufstelle für Jugendliche ab 12 Jahren, junge Erwachsene & Multiplikator*innen
Das Jugendbüro
zentrale Anlaufstelle für Jugendliche im Alter von 12-27 Jahren, aus Bad Segeberg und Umgebung
Beteiligung
Anlaufstelle des Kinder- und Jugendbeirates und der Stadt-Schüler*innenvertretung
Servicestelle
Servicestelle für Anregungen und Beschwerden den Themenschwerpunkt Jugend betreffend
Kooperations- u. Netzwerkarbeit
„Bündnis für die Jugend“, mit allen öffentlichen und freien Trägern im Stadtgebiet
Das Jugendbüro ist die zentrale Anlaufstelle für Jugendliche im Alter von 12-27 Jahren, Streetwork, Schulsozialarbeite und weitere Multiplikator*innen der Jugendarbeit in Bad Segeberg . Hier findet ihr ein offenes Ohr für eure Belange. Kommt vorbei! Leider können wir zur Zeit keine festen Öffnungszeiten anbieten, daher bitte vorher anrufen.
1. Definition der Zielgruppe des Jugendbüros
- Jugendliche im Alter von 12-27 Jahren aus Bad Segeberg und Umgebung (Schüler*innen der umliegenden Schulen, Auszubildende, Arbeitssuchende Jugendliche)
- Junge Migrant*innen
2. Ziele und Aufgaben des Jugendbüros
- Anlaufstelle des Kinder- und Jugendbeirates und der Stadt-Schüler*innenvertretung, sowie
- Koordination und Moderation der Segeberger Jugendbeteiligungsformate (§1 Abs. 3 Nr. 1, 3, 4 SGB VIII)
- Servicestelle für Anregungen und Beschwerden den Themenschwerpunkt Jugend betreffend (§ 1, 8 Abs. 3, 11 SGB VIII)
- Informations- und Treffpunkt für alle Segeberger Jugendlichen und junge Erwachsenen als Interessenvertretung
- Organisation und Koordination verschiedener Arbeitskreise und deren Angebote und Aktivitäten
- Niedrigschwellige und zielgruppenorientierte Beratungsangebote in schwierigen Lebenssituationen, die sich an dem individuellen Bedarf des/der Jugendlichen ausrichtet. (Anlaufstelle für Streetworker, Genderbezogene Arbeit z.B. Mädchentreff, Jungentreff)
- Kooperations- u. Netzwerkarbeit, als „Bündnis für die Jugend“, mit allen öffentlichen und freien Trägern im Stadtgebiet, die für die Förderung und Entwicklung der Jugendlichen zuständig sind,
- Schnittstelle zwischen Beratungsstellen und erzieherischem Jugendschutz und weiteren Institutionen (§ 8, 81 SGB VIII)
- Weiterentwicklung und Ausbau von vorhandenen Angeboten der Jugendarbeit: z.B. projektorientierter Jugendkulturarbeit (Planung und Durchführung von Konzertveranstaltungen, Theater, Literatur, Poetry Slams, Ausstellungen, Fahrten etc.)
- Partizipation von Kindern und Jugendlichen (§ 8 (1) SGB VIII)
3. Keine festen Besuchs-Öffnungszeiten. Gespräche nach Vereinbarung
- Das Büro kann aufgrund nur eines Mitarbeitenden nicht die ganze Woche geöffnet werden. Es wird einen Kundenstopper bzw. eine Fahne geben, die zeigen soll, wann das Büro geöffnet ist.